WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Verwaltung von Sondereigentum
Ob eine WEG-Verwaltung, Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung benötigt wird, hängt von Eigentumsstruktur und Aufgaben ab. Die Begriffe bezeichnen unterschiedliche Auftraggeber und Zuständigkeiten.

Was ist eine WEG-Verwaltung?
Sie betreut die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere gemeinschaftliches Eigentum, gemeinschaftliche Finanzen und die Umsetzung von Beschlüssen. Auftraggeber ist die Gemeinschaft.
Was versteht man unter Mietverwaltung?
Sie betreut vermietete Immobilien im Auftrag des Eigentümers. Typische Aufgaben sind Mietzahlungsüberwachung, Betriebskostenabrechnung und Mieterkommunikation. Der Umfang richtet sich nach dem Vertrag.
Was ist die Verwaltung von Sondereigentum?
Die SEV betrifft einzelne Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG. Sie unterstützt den jeweiligen Eigentümer beispielsweise bei Mietangelegenheiten und bei der Abstimmung mit der WEG-Verwaltung.
Welche Verwaltung ist zuständig?
WEG-Verwaltung: Gemeinschaftseigentum und Gemeinschaft. Mietverwaltung: vermietete Immobilien für Eigentümer. Sondereigentumsverwaltung: einzelne Eigentumswohnungen für den jeweiligen Eigentümer. Bei vermieteten Eigentumswohnungen können WEG und SEV parallel bestehen.
Unser Schwerpunkt: WEG-Verwaltung in Aschaffenburg
Unser Schwerpunkt ist die WEG-Verwaltung. Aktuell nehmen wir keine neuen Mandate in der Miet- oder Sondereigentumsverwaltung an. Für Eigentümergemeinschaften, die eine neue Verwaltung suchen, stehen wir gerne zur Verfügung.
