Hausgeld und Betriebskosten – die wichtigsten Unterschiede
Bei vermieteten Eigentumswohnungen werden Hausgeld und Betriebskosten häufig verwechselt. Es handelt sich jedoch um unterschiedliche Abrechnungsbereiche mit verschiedenen rechtlichen Grundlagen.

Was ist das Hausgeld?
Hausgeld sind die laufenden Vorschüsse der Eigentümer zur Finanzierung gemeinschaftlicher Kosten und beschlossener Rücklagenzuführungen. Die Höhe ergibt sich aus den beschlossenen Vorschüssen auf Grundlage des Wirtschaftsplans. Dazu gehören etwa Versicherung, Reinigung, Hausmeister, Verwaltung und Rücklage.
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch Eigentum oder bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Bei Vermietung können bestimmte Positionen nach Mietvertrag und Betriebskostenverordnung umgelegt werden. Nicht alle Hausgeldbestandteile sind umlagefähig.
Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?
Grundsätzlich nicht umlagefähig sind insbesondere WEG-Verwaltungskosten, Zuführungen zur Erhaltungsrücklage sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Maßgeblich sind Gesetz und wirksame Mietvertragsvereinbarungen.
Warum unterscheiden sich die Abrechnungen?
Die WEG-Jahresabrechnung betrifft Eigentümer und Gemeinschaft; die Betriebskostenabrechnung Vermieter und Mieter. Deshalb kann die WEG-Abrechnung nicht ungeprüft an Mieter weitergegeben werden.
Welche Rolle übernimmt die WEG-Verwaltung?
Sie erstellt die gemeinschaftsbezogene Jahres- und Einzelabrechnung. Die mietrechtliche Betriebskostenabrechnung ist grundsätzlich Aufgabe des vermietenden Eigentümers beziehungsweise einer beauftragten Miet- oder SEV-Verwaltung.
